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   VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95   

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VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95 (https://dejure.org/1995,4966)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.1995 - 1 S 568/95 (https://dejure.org/1995,4966)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 1 S 568/95 (https://dejure.org/1995,4966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1996, 195
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95
    Eine besondere Härte im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (AuslG 1990) liegt nicht schon dann vor, wenn die Versagung der Aufenthaltserlaubnis zu einer Erschwerung des Umgangsrechts des Ausländers mit seinem Kind, das deutscher Staatsangehöriger ist, führt (in Ergänzung zu VGH Bad-Württ, Beschl v 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -).

    Nur diesen aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 GG soll "mit der Maßgabe des § 17 AuslG" Rechnung getragen werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -).

    Zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kind besteht grundsätzlich keine familiäre Lebensgemeinschaft (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.3.1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95
    Eine familiäre Lebensgemeinschaft kann jedoch in diesem Falle regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen nicht mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Familienmitglieds angewiesen ist und die Familie die Funktion der Beistandsgemeinschaft erfüllt (vgl. BVerfG, Bschl. v. 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1993 - 11 S 855/93

    Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer nach AuslG 1990 § 23 Abs 1 Nr 3, AuslG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95
    Der Begriff der "familiären Lebensgemeinschaft" setzt zwar nicht notwendig eine häusliche Gemeinschaft voraus (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.1993 - 11 S 855/93 -, FamRZ 1993, 1440, NVwZ 1994, 605).
  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95
    Zwar kann sich auch der nur umgangsberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes auf den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG berufen und steht die Beziehung dieses Elternteils zu seinem Kind, insbesondere das Umgangsrecht, auch unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989 - 2 BvR 67/85 -, InfAuslR 1990, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95
    Der Antragsteller hat auch keinen Anspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Satz 2 AuslG, da die familiäre Lebensgemeinschaft mit der deutschen Ehefrau nicht mehr fortbesteht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.5.1991 - 1 S 2084/90 -, InfAuslR 1991, 221).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1994 - A 14 S 2105/93

    Androhung der Abschiebung nach "Jugoslawien" - Bestimmtheit des Abschiebungsziels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95
    Auch dürfte die ihm gesetzte Ausreisefrist und die Androhung der Abschiebung nach "Jugoslawien" rechtlichen Bedenken nicht begegnen (vgl. zum letzteren VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.3.1994 - A 14 S 2105/93 - sowie Beschl. v. 23.10.1995 - 1 S 2378/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1995 - 1 S 2378/95

    Abschiebung nach "Jugoslawien" - Bestimmtheit des Abschiebeziels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95
    Auch dürfte die ihm gesetzte Ausreisefrist und die Androhung der Abschiebung nach "Jugoslawien" rechtlichen Bedenken nicht begegnen (vgl. zum letzteren VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.3.1994 - A 14 S 2105/93 - sowie Beschl. v. 23.10.1995 - 1 S 2378/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 11 S 2146/91

    Zum Recht auf Wiederkehr nach AuslG § 16

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95
    Die Beurteilung, ob eine solche besondere Härte gegeben ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Prüfung, ohne daß der Ausländerbehörde insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. für den Fall der besonderen Härte nach § 16 AuslG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.1991 - 11 S 2146/91 -, InfAuslR 1992, 211, VBlBW 1992, 220).
  • BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96

    Ausländerrecht - Begriff der "besonderen Härte" i.S. von § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß eine besondere Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG nur dann anzunehmen ist, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 26. April 1994 - 13 TH 2676/93 - InfAuslR 1994, 313 ; VGH Mannheim, Beschluß vom 26. Oktober 1995 - 1 S 568/95 - VBlBW 1996, 195 ; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Februar 1995 - Bs V 380/94 - InfAuslR 1995, 293 ; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 140; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 1996, § 19 AuslG Rn. 6; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 19 AuslG Rn. 6; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, Stand: September 1996, § 19 AuslG Rn. 17; Igstadt in: GK-AuslR, Stand: Februar 1997, § 19 AuslG Rn. 44).
  • OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10

    Gemeindestraße, Wanderweg, öffentliche Nutzung, Stichtag

    Die Beklagte hat lediglich aufgrund eines vermeintlich nicht wirksamen Ausschlusses der Öffentlichkeit von der Wegenutzung eine Divergenz zu den Entscheidungen des Senats vom 17.4.1997 - 1 S 568/95 - und 7.8.1998 - 1 S 309/98 - behauptet.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 11 S 1370/04

    Maßstab für die Aufenthaltsunterbrechung oder Kontinuität des Aufenthalts bei

    Dabei setzt die familiäre Lebensgemeinschaft zwar nicht notwendig eine häusliche Gemeinschaft voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 8.7.1993 - 11 S 855/93 - FamRZ 1993, 1440 = NVwZ 1994, 605); besteht aber - wie im Fall des Klägers - eine häusliche Gemeinschaft nicht, kann eine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen Vater und Kind regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn deren Beziehung die Qualität und Intensität einer Beistandsgemeinschaft hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1995 - 1 S 568/951 -, VBlBW 1996, 195).
  • VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundene Erschwerung des Umgangsrechts kann mithin - entgegen der Auffassung des Antragstellers - vor dem Hintergrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG keine besondere Härte darstellen (vgl. hierzu Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Oktober 1995 - 1 S 568/95 -, VBlBW 1996, 195).
  • VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00

    Bestehen eines Umgangsrechts begründet keine familiäre Lebensgemeinschaft

    41 Bereits dies deutet ebenso wie die Gesetzesbegründung (vgl. BTDrs. 14/2368) daraufhin, dass ungeachtet des § 1626 Abs. 3 BGB n. F., wonach auch der Umgang mit dem anderen Elternteile zum Wohl des Kindes gehört, nicht jede Erschwerung des Umgangsrechts eines Kindes, das aus der ehelichen Verbindung hervorgegangen ist, eine erhebliche Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten bedeutet (vgl. Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1995, VBlBW 1996, 195; HessVGH, Beschluss vom 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97 -).
  • VGH Bayern, 06.03.2003 - 10 ZB 03.199

    Ausschluss des unabhängigen Aufenthaltsrechts eines Ehegatten nach Aufhebung der

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  • VG Stuttgart, 10.01.1996 - A 18 K 16947/95

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung; Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung;

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